Protokoll der (außerordentlichen[1]) Mitgliederversammlung 2026 des FOSSGIS e. V. (öffentliche Version)

Die Mitgliederversammlung des FOSSGIS e. V. findet aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 26. März 2026 (TOP 8) am 22. Juni 2026 als Videokonferenz auf einer BigBlueButton-Instanz der OpenStreetMap-Foundation (https://osmvideo.cloud68.co/user/kat-1ro-kin-ujk) unter Nutzung einer vom Verein selbst gehosteten OpenSlides-Instanz (https://openslides.fossgis.de) statt.

Die Zugangsdaten wurden mit E-Mail vom 16.06.2026 an die Mitglieder verschickt. Am 19.06.2026 wurde auf der allgemeinen Mailingliste des Vereins darauf hingewiesen, dass die Zugangsdaten versandt worden waren. Im Falle der Nichtauffindbarkeit im E-Maileingang wurde um entsprechende Rückmeldung an vorstand@fossgis.de gebeten.

Beginn: 19:03 Uhr

Ende: 21:56 Uhr

Versammlungsleiter: Pirmin Kalberer (1. Vorsitzender)

Protokollführer: Falk Zscheile (Schriftführer)

TOP 1 Eröffnung der Mitgliederversammlung (19:03 Uhr)

Der 1. Vorsitzende und Versammlungsleiter begrüßt die Anwesenden.

Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurden 3 Stimmrechtsübertragungen gegenüber dem Vorstand angemeldet. Diese wurden in OpenSlides eingetragen, sodass bei Abstimmungen diese automatisch mitgezählt werden.

Der Versammlungsleiter stellt die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest: Es sind in OpenSlides aktuell 44 Mitglieder angemeldet und damit anwesend. 7 Mitglieder sind gemäß der Satzung erforderlich.

TOP 1.1 Demonstration OpenSlides & Testabstimmung (19:05 Uhr)

Der Versammlungsleiter übergibt das Wort an […]. Dieser führt in die Funktionalität von OpenSlides ein: Nach dem Einloggen auf „Anwesend“ setzen, Eintragung in Rednerliste (das Melden in BBB gilt nicht als Meldung zur Rednerliste), Geschäftsordnungsantrag (GO) stellen, Änderungsantrag einreichen, abstimmen.

Der Versammlungsleiter startet eine Testabstimmung. Diese wird erfolgreich durchgeführt. Der Versammlungsleiter bittet um Meldungen, falls weitere Erläuterungen benötigt werden. Es gibt keine Meldungen.

TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung (19:13 Uhr)

Die Einladung zur Mitgliederversammlung wurde zusammen mit der Tagesordnung per E-Mail am 22.05.2026 an die Mitglieder versandt.

Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung vor und fragt, ob es Wortmeldungen gibt.

Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung zur Abstimmung.

Die Tagesordnung wird 65/0/5 (ja/nein/Enthaltung) beschlossen.

TOP 3 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 26. März 2026 (19:17 Uhr)

Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung ist in anonymisierter Form auf der Homepage des FOSSGIS e.V. einsehbar. Der Link zum Protokoll wurde zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versandt. In der Tagesordnung von OpenSlides ist eine nicht anonymisierte Version hinterlegt. Diese Version ist somit nur angemeldeten Mitgliedern zugänglich.

Der Versammlungsleiter stellt das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 26.03.2026 zur Genehmigung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlungen wird mit 56/0/15 von der Mitgliederversammlung genehmigt.

TOP 4 Verzicht auf Tätigkeitsbericht des Vorstands in dieser Mitgliederversammlung (19:21 Uhr)

§ 8 der Satzung sieht vor, dass auf jeder Mitgliederversammlung, die keine außerordentliche Mitgliederversammlung im Sinne von § 8 Abs. 1 der Satzung ist, ein Tätigkeitsbericht des Vorstands zu erfolgen hat, § 8 Abs. 4 der Satzung. Der letzte Tätigkeitsbericht erfolgte auf der Mitgliederversammlung im März in Göttingen.

Der Versammlungsleiter schlägt vor, auf einen Bericht des Vorstands gemäß § 8 der Satzung zu verzichten.

Der Antrag wird mit 66/1/4 angenommen.

Die Mitgliederversammlung verzichtet auf einen Bericht des Vorstands.

TOP 5 Festlegung Mitgliedsbeiträge (Beschlussfassung) (19:23 Uhr)

Der 1. Vorsitzende führt in den Gegenstand der Abstimmung ein und beschreibt, wie es zu dem Tagesordnungspunkt gekommen ist: Was im Vorfeld bzw. Rahmen der FOSSGIS-Konferenz geschah und was seither vom Vorstand unternommen wurde.

Es wird vorgeschlagen, die Abstimmung aufzuspalten und zunächst über die Beitragskategorien (TOP 5.1) und sodann über die Beitragshöhe in den einzelnen Kategorien (TOP 5.2) abzustimmen.

TOP 5.1 Kategorien für Mitgliedsbeiträge (19:27 Uhr)

Der 1. Vorsitzende stellt den Antrag des Vorstands für eine Beitragsordnung einschließlich der Beitragskategorien vor (Antrag 05, siehe Anlage zu diesem Protokoll). Er fragt, ob es Verständnisfragen zur Vorlage gibt. Es wird aus der Mitgliederversammlung heraus ein redaktioneller Hinweis zum Antrag des Vorstands gegeben. Der Antrag wird entsprechend angepasst.

Der Versammlungsleiter erteilt […] das Wort und bittet diesen, seinen Alternativvorschlag (Antrag 07, siehe Anlage) zum Antrag des Vorstands vorzustellen.

Der Versammlungsleiter eröffnet die Diskussion zu den Anträgen. Es folgt die Diskussion zur Beitragsordnung sowohl in der Fassung des Vorstands als auch in jener des Alternativvorschlags von […].

Es zeigen sich Änderungswünsche bei den Teilnehmenden hinsichtlich des ermäßigten Betrags und anderer Aspekte.

Es werden Breakout-Rooms gebildet, damit sich spontan zusammenfindende Arbeitsgruppen Änderungsanträge formulieren können.

Der Versammlungsleiter unterbricht die Mitgliederversammlung um 20.43 Uhr bis 21 Uhr.

21:05 Uhr: Die […] überträgt ihr Stimmrecht auf die […].

Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung erneut um 21.05 Uhr.

Es sind Änderungsanträge zum Antrag des Vorstands eingegangen.

[…] zieht seinen Alternativvorschlag zurück, nachdem von der Mitgliederversammlung durch Schweigen signalisiert wird, dass der Aspekt der Fördermitgliedschaft als nicht essenziell für die weitere Beschlussfassung angesehen wird.

Der Versammlungsleiter eröffnet die Abstimmung über die Änderungsanträge zum Vorschlag des Vorstands.

Es wird Antrag 05-Ä01 (siehe Anlage) zur Abstimmung gestellt. 48/11/4

Der Änderungsantrag 05-Ä01 wird angenommen.

[…] zieht seinen Antrag 08 (Ehrenamtliche Arbeit würdigen, siehe Anlage) zurück.

Es wird Antrag 5 in der durch 05-Ä01 geänderten Fassung zur Endabstimmung gestellt: 52/3/7

Die Beitragsordnung wird in der durch Änderungsantrag 05-Ä01 modifizierten Form angenommen (siehe Anlage).

TOP 5.2 Höhe der Mitgliedsbeiträge (21:20 Uhr)

Der 1. Vorsitzende stellt den Antrag und die Änderungsanträge (siehe Anlage) vor und eröffnet als Versammlungsleiter die Diskussion.

Der Schriftführer weist ergänzend darauf hin, dass es im Vorstand keinen Konsens bezüglich der Betragshöhe in den einzelnen Mitgliedskategorien gibt und entsprechend bereits mehrere Alternativen als Änderungsvorschläge vom Vorstand eingebracht wurden.

Es werden zudem mehrere Änderungsanträge in Bezug auf den ermäßigten Tarif gestellt.

[…] zieht seinen Änderungsantrag (Antrag 06-Ä03) zurück.

[…] zieht seinen Änderungsantrag (Antrag 06-Ä04) zurück.

Es wird über Antrag 06-Ä02 abgestimmt: 44/12/10, Antrag angenommen.

Es wird über Antrag 06-Ä05 abgestimmt: 26/35/3, Antrag abgelehnt.

Es wird über Antrag 06-Ä01 abgestimmt: 21/39/5, Antrag abgelehnt.

Es wird über den durch Änderungsantrag 06-Ä02 geänderten Antrag 6 abgestimmt: 47/9/7, Antrag angenommen.

Der Antrag 6 in der durch Änderungsantrag 06-Ä02 vorgenommenen Fassung ist von der Mitgliederversammlung angenommen:

 Normaltarif: 60 €
 reduzierter Tarif: 15 €
 Stufe J0: 500 €
 Stufe J1: 500 €
 Stufe J2: 1500 €
 Stufe J3: 3000 €
 Stufe J4: 5000 €

TOP 6 Allgemeine Anträge (21:52 Uhr)

Es liegen keine Anträge vor.

TOP 7 Verschiedenes (21:53 Uhr)

Der Versammlungsleiter fragt, ob es Meldungen zum Tagesordnungspunkt gibt.

Es wird gefragt, ob das Abstimmungstool auch für künftige Mitgliederversammlungen eingesetzt werden soll. Wir wissen es bislang nicht.

Weitere Meldungen zum Punkt “Verschiedenes” erfolgen nicht.

Der Versammlungsleiter schließt die Veranstaltung um 21:56 Uhr






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Montag, 22. Juni 2026






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  1. Vorsitzender (Pirmin Kalberer)






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Schriftführer (Falk Zscheile)

[1] In § 8 Abs. 1 der Satzung wird die außerordentliche Mitgliederversammlung als eine von 20 % der Mitglieder schriftlich beantragte Mitgliederversammlung definiert. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Mitgliederversammlung auf Basis eines entsprechenden Beschlusses auf der regulären Mitgliederversammlung. Es handelt sich technisch gesehen im vorliegenden Fall daher nicht um eine außerordentliche Mitgliederversammlung im Sinne der Vereinssatzung. „Außerordentlich“ ist sie dennoch, weil sie den jährlichen Rhythmus der Mitgliederversammlungen durchbricht.

Anlagen

Antrag 05 (Vorstand)

Antrag Beitragsordnung des FOSSGIS e.V.

Nach §4 der Satzung können natürliche und juristische Personen Mitglied des FOSSGIS e. V. werden. Diese Beitragsordnung regelt gemäß §5, welche Beiträge für die Mitglieder anfallen.

Zahlungstermin

Beiträge werden immer für ein volles Kalenderjahr erhoben, unabhängig davon, wann der Eintritt oder Austritt des Mitglieds erfolgt. Bei Eintritten im Dezember werden für das Eintrittsjahr keine Beiträge fällig.

Mitgliedsbeiträge sind nach Rechnungsstellung durch den Verein fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beginn des Jahres, für welches der Beitrag erhoben wird. Bei Neumitgliedern erfolgt die Rechnungsstellung für das erste Mitgliedsjahr innerhalb eines halben Jahres nach Eintritt.

Beiträge für natürliche Personen

Natürliche Personen bezahlen im Normaltarif XXX EUR pro Jahr. Der ermäßigte Tarif beträgt XXX EUR.

Für Mitglieder, die kein regelmäßiges Erwerbseinkommen haben (also z.B. Schüler, Studierende oder Rentner), gilt der ermäßigte Tarif. In Zweifelsfällen muss der Grund für die Einstufung durch das Mitglied nachgewiesen werden, der Vorstand entscheidet über die Einstufung.

Fällt der Grund für die Ermäßigung weg, muss das Mitglied dies dem Verein unverzüglich mitteilen. Ab dem folgenden Jahr wird dann der Normaltarif berechnet.

Beiträge für juristische Personen

Für juristische Personen ist die Beitragshöhe in der Regel abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden, umgerechnet auf Vollzeitäquivalente (VZÄ). Aus der Anzahl der VZÄ ergibt sich dann die Beitragsstufe:

 Stufe J1: bis zu 5 VZÄ: XXX EUR
 Stufe J2: bis zu 15 VZÄ: XXX EUR
 Stufe J3: bis zu 30 VZÄ: XXX EUR
 Stufe J4: mehr als 30 VZÄ: XXX EUR

Änderungen an der Anzahl der Mitarbeitenden, welche Auswirkungen auf die Beitragsstufe haben, müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden. Ab dem folgenden Jahr wird der Beitrag gemäß der neuen Stufe berechnet.

Für die VZÄ zählen alle abhängig beschäftigten, weisungsgebundenen Mitarbeitenden, nicht jedoch freie Mitarbeitende.

Einzelunternehmen (Freelancer usw.) sollten als natürliche Personen Mitglied werden, wenn sie nicht unter die Firmenstufungen fallen wollen.

Nicht gewinnorientierte Institutionen (wie z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden oder gemeinnützig tätige Unternehmen oder Vereine) werden in Stufe J0 einsortiert, sie zahlen einen festen Beitrag von XXX EUR, der nicht von der Zahl der Mitarbeitenden abhängt.

Juristische Personen können sich in eine andere Beitragsstufe einordnen lassen, wenn für sie die Einstufung nach VZÄ eine unbillige Härte darstellen würde, z. B. weil sie sehr viele Mitarbeitende haben, die aber zu großen Teilen nicht im GIS-Bereich oder mit offenen Geodaten arbeiten oder weil sie als internationales Unternehmen noch in anderen Local Chaptern der OSGeo oder OSMF Mitglied sind. Ebenso möglich ist eine freiwillig höhere Einstufung, zum Beispiel bei umsatzstarken Unternehmen mit geringer Mitarbeiter-Zahl. Die Einstufung ist unter Angabe von Gründen beim Vorstand zu beantragen, der über die Einstufung entscheidet. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich.

Juristische Personen, die Mitglieder sind werden mit Ihrer Einstufung im Finanzbericht an die Mitgliederversammlung aufgezählt.

Änderungsantrag 05-Ä01

Zeile 16 - 19

zu streichen:

Für Mitglieder, die kein regelmäßiges Erwerbseinkommen haben (also z.B. Schüler, Studierende oder Rentner), gilt der ermäßigte Tarif. In Zweifelsfällen muss der Grund für die Einstufung durch das Mitglied nachgewiesen werden, der Vorstand entscheidet über die Einstufung.

zu ersetzen durch:

Das Mitglied entscheidet eigenverantwortlich darüber, ob seine finanzielle Situation einen reduzierten Mitgliedsbeitrag erfordert. Hierzu reicht eine formlose Mitteilung an den Vorstand.

Zeile 20 - 21 (streichen)

Fällt der Grund für die Ermäßigung weg, muss das Mitglied dies dem Verein unverzüglich mitteilen. Ab dem folgenden Jahr wird dann der Normaltarif berechnet.

Antrag 05 in der durch Änderungsantrag 05-Ä01 modifizierten und angenommenen Fassung:

Beitragsordnung des FOSSGIS e.V.

Nach §4 der Satzung können natürliche und juristische Personen Mitglied des FOSSGIS e. V. werden. Diese Beitragsordnung regelt gemäß §5, welche Beiträge für die Mitglieder anfallen.

Zahlungstermin

Beiträge werden immer für ein volles Kalenderjahr erhoben, unabhängig davon, wann der Eintritt oder Austritt des Mitglieds erfolgt. Bei Eintritten im Dezember werden für das Eintrittsjahr keine Beiträge fällig.

Mitgliedsbeiträge sind nach Rechnungsstellung durch den Verein fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beginn des Jahres, für welches der Beitrag erhoben wird. Bei Neumitgliedern erfolgt die Rechnungsstellung für das erste Mitgliedsjahr innerhalb eines halben Jahres nach Eintritt.

Beiträge für natürliche Personen

Natürliche Personen bezahlen im Normaltarif XXX EUR pro Jahr. Der ermäßigte Tarif beträgt XXX EUR.

Das Mitglied entscheidet eigenverantwortlich darüber, ob seine finanzielle Situation einen reduzierten Mitgliedsbeitrag erfordert. Hierzu reicht eine formlose Mitteilung an den Vorstand.

Beiträge für juristische Personen

Für juristische Personen ist die Beitragshöhe in der Regel abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden umgerechnet auf Vollzeitäquivalente (VZÄ). Aus der Anzahl der VZÄ ergibt sich dann die Beitragsstufe:

 Stufe J1: bis zu 5 VZÄ: XXX EUR
 Stufe J2: bis zu 15 VZÄ: XXX EUR
 Stufe J3: bis zu 30 VZÄ: XXX EUR
 Stufe J4: mehr als 30 VZÄ: XXX EUR

Änderungen an der Anzahl der Mitarbeitenden, welche Auswirkungen auf die Beitragsstufe haben, müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden. Ab dem folgenden Jahr wird der Beitrag gemäß der neuen Stufe berechnet.

Für die VZÄ zählen alle abhängig beschäftigten, weisungsgebundenen Mitarbeitenden, nicht jedoch freie Mitarbeitende.

Einzelunternehmen (Freelancer usw.) sollten als natürliche Personen Mitglied werden, wenn sie nicht unter die Firmenstufungen fallen wollen.

Nicht gewinnorientierte Institutionen (wie z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden oder gemeinnützig tätige Unternehmen oder Vereine) werden in Stufe J0 einsortiert, sie zahlen einen festen Beitrag von XXX EUR, der nicht von der Zahl der Mitarbeitenden abhängt.

Juristische Personen können sich in eine andere Beitragsstufe einordnen lassen, wenn für sie die Einstufung nach VZÄ eine unbillige Härte darstellen würde, z. B. weil sie sehr viele Mitarbeitende haben, die aber zu großen Teilen nicht im GIS-Bereich oder mit offenen Geodaten arbeiten oder weil sie als internationales Unternehmen noch in anderen Local Chaptern der OSGeo oder OSMF Mitglied sind. Ebenso möglich ist eine freiwillig höhere Einstufung, zum Beispiel bei umsatzstarken Unternehmen mit geringer Mitarbeiter-Zahl. Die Einstufung ist unter Angabe von Gründen beim Vorstand zu beantragen, der über die Einstufung entscheidet. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich.

Juristische Personen, die Mitglieder sind werden mit Ihrer Einstufung im Finanzbericht an die Mitgliederversammlung aufgezählt.

Antrag 07 ([…], zurückgezogen)

Die Mitgliederversammlung möge folgende Beitragsordnung gemäß §5 der Satzung beschließen:

Zahlungstermin

Beiträge werden immer für ein volles Kalenderjahr erhoben, unabhängig davon, wann der Eintritt oder Austritt des Mitglieds erfolgt. Bei Eintritten im Dezember werden für das Eintrittsjahr keine Beiträge fällig.

Mitgliedsbeiträge sind im voraus nach Rechnungsstellung durch den Verein fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beginn des Jahres, für welches der Beitrag erhoben wird. Bei Neumitgliedern erfolgt die Rechnungsstellung für das erste Mitgliedsjahr innerhalb eines halben Jahres nach Eintritt.

Beiträge für natürliche Personen

Für natürliche Personen gibt es drei verschiedene Beitrags-Tarife:

 den Normaltarif von 30 EUR pro Jahr.
 den ermäßigten Tarif von 10 EUR pro Jahr.
 den Fördertarif für eine Förder-Mitgliedschaft von 90 EUR pro Jahr.

Der ermäßigte Tarif ist fällig für Mitglieder, die in erheblichem Umfang ehrenamtlich für die Ziele des Vereins tätig sind. Referenz-Zeitraum hierfür ist das Kalenderjahr vor dem Jahr, für welches der Beitrag erhoben wird. Über die Einstufung entscheidet der Vorstand auf Grundlage vom Mitglied bereitgestellter Informationen über die ehrenamtlichen Tätigkeiten. Bei für OpenStreetMap ehrenamtlich Aktiven wird als Richtwert für erheblichen Umfang ehrenamtlicher Tätigkeit belegte Mapping-Arbeit an 42 Tagen des Referenz-Jahres festgelegt. Für anderweitig ehrenamtlich für die Ziele des Vereins tätige Mitglieder soll der Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Einstufung im ermäßigten Tarif auf einem vergleichbaren Niveau liegen.

Der Fördertarif ist fällig für Mitglieder, die sich freiwillig für eine Förder-Mitgliedschaft entscheiden. Die Entscheidung für die Förder-Mitgliedschaft ist im Mitgliedsantrag anzugeben und kann nur im voraus für das folgende Kalenderjahr geändert werden. Die Förder-Mitgliedschaft wird allen Mitgliedern empfohlen, welche beruflich routinemäßig und in erheblichem Umfang mit der Entwicklung oder Nutzung von freier GIS Software oder mit der Nutzung offener Geodaten befasst sind oder unternehmerisch in diesen Bereichen tätig sind.

Für alle anderen natürlichen Personen gilt der Normaltarif.

Beiträge für juristische Personen

Für juristische Personen ist die Beitragshöhe in der Regel abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden umgerechnet auf Vollzeitäquivalente (VZÄ). Aus der Anzahl der VZÄ ergibt sich dann die Beitragsstufe:

 Stufe J1: bis zu 5 VZÄ: 500 EUR
 Stufe J2: bis zu 15 VZÄ: 1200 EUR
 Stufe J3: bis zu 30 VZÄ: 3000 EUR
 Stufe J4: mehr als 30 VZÄ: 5000 EUR

Änderungen an der Anzahl der Mitarbeitenden, welche Auswirkungen auf die Beitragsstufe haben, müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden. Ab dem folgenden Jahr wird der Beitrag gemäß der neuen Stufe berechnet.

Für die VZÄ zählen alle abhängig beschäftigten, weisungsgebundenen Mitarbeitenden, nicht jedoch freie Mitarbeitende.

Nicht gewinnorientierte Institutionen (wie z. B. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützig tätige Unternehmen oder Vereine) werden gegenüber der Anzahl der Mitarbeitenden zwei Stufen niedriger eingestuft.

Juristische Personen können sich in eine andere Beitragsstufe einordnen lassen, wenn für sie die Einstufung nach VZÄ eine unbillige Härte darstellen würde, z. B. weil sie sehr viele Mitarbeitende haben, die aber zu großen Teilen nicht im GIS-Bereich oder mit offenen Geodaten arbeiten oder weil sie als internationales Unternehmen noch in anderen Local Chaptern der OSGeo oder OSMF Mitglied sind. Ebenso möglich ist eine freiwillig höhere Einstufung, zum Beispiel bei umsatzstarken Unternehmen mit geringer Mitarbeiter-Zahl. Die Einstufung ist unter Angabe von Gründen beim Vorstand zu beantragen, der über die Einstufung entscheidet. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich.

Transparenz und Würdigung

Der Vorstand veröffentlicht regelmäßig eine Liste der juristischen Personen, welche Mitglieder im Verein sind, einschließlich ihrer Einstufung.

Ebenso regelmäßig veröffentlicht wird eine Liste der Förder-Mitglieder, so weit diese es wünschen, dass ihre Förder-Mitgliedschaft öffentlich gewürdigt wird.

Begründung

Diese Vorlage ist eine Ausarbeitung des auf https://imagico.de/blog/de/die-saga-der-fossgis-mitgliedsbeitraege/ vorgestellten Konzeptes. Detaillierte Erläuterungen und Begründungen finden sich dort. Diese Vorlage bringt die Mitglieds-Beiträge in das Mittelfeld der Beiträge lokaler Vertretungen der OSMF, während die Vorlage des Vorstands den FOSSGIS bezüglich der Beitragshöhe für aktive OSMer oberhalb aller OSMF local chapters und bei einem mehrfachen der mittleren Beitrags-Höhe der local chapter westlicher Industriestaaten (weniger als EUR 20) positionieren würde. Daneben würdigt diese Vorlage explizit das ehrenamtliche Engagement für die Ziele des FOSSGIS wie auch die freiwillige finanzielle Unterstützung, ohne dass die Mitsprache im Verein an die Bereitschaft und Fähigkeit für eine finanzielle Unterstützung geknüpft wird.

Falls die Mitglieder den Empfehlungen für die Förder-Mitgliedschaft folgen, wäre diese Vorlage gegenüber der des Vorstands was die Individual-Beiträge betrifft vermutlich mindestens kostenneutral.

Die Regelungen zum Zahlungstermin und zu juristischen Personen basieren weitgehend auf der Vorlage des Vorstandes, sind aber in einigen Punkten leicht modifiziert, erweitert und präzisiert und mit konkreten Zahlenwerten aus dem Antrag der vorherigen Mitgliederversammlung bestückt.

Die Vorlage darf gerne frei als Grundlage für andere Vorschläge verwendet werden.

Hinweis: Nicht jedes Unternehmen ist eine juristische Person, die Beiträge für juristische Personen gelten also nicht für alle Unternehmen, sondern nur für bestimmte Rechtsformen. Hier wäre eine Satzungsänderung sinnvoll (Ersetzen der Mitgliedschaft mit Stimmrecht für juristische Personen durch eine Unternehmens/Institutions-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht, welche von der Rechtsform unabhängig ist). Ist aber ein anderes Thema.

Antrag 08 ([…], zurückgezogen)

Der ermäßigte Tarif ist fällig für Mitglieder, die in erheblichem Umfang ehrenamtlich für die Ziele des Vereins tätig sind. Referenz-Zeitraum hierfür ist das Kalenderjahr vor dem Jahr, für welches der Beitrag erhoben wird. Über die Einstufung entscheidet der Vorstand auf Grundlage vom Mitglied bereitgestellter Informationen über die ehrenamtlichen Tätigkeiten. Bei für OpenStreetMap ehrenamtlich Aktiven wird als Richtwert für erheblichen Umfang ehrenamtlicher Tätigkeit belegte Mapping-Arbeit an 42 Tagen des Referenz-Jahres festgelegt. Für anderweitig ehrenamtlich für die Ziele des Vereins tätige Mitglieder soll der Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Einstufung im ermäßigten Tarif auf einem vergleichbaren Niveau liegen.

Antrag 06 (Höhe der Mitgliedsbeiträge)

Normaltarif: 60 € reduzierter Tarif: 15 € Stufe J0: 500 € Stufe J1: 250 € Stufe J2: 750 € Stufe J3: 1500 € Stufe J4: 2500 €

Antrag 06-Ä01 ([…], abgelehnt)

Normaltarif: 60 €

 reduzierter Tarif: 10€

 Stufe J0: 500 €

 Stufe J1: 250 €

 Stufe J2: 750 €

 Stufe J3: 1500 €

 Stufe J4: 2500 €

Begründung:

In Göttingen konnten leider keine Fragen mehr zu den Gründen für die Erhöhung des ermäßigten Betrags gestellt werden. Mein Eindruck ist, dass die Erhöhung eher mit wenig Priorität diskutiert und vorgeschlagen wurde (pauschale Inflationsbereinigung?). Vermutlich weil es insgesamt eine große Bereitschaft der Mitglieder gibt mehr zu zahlen. Und es sich um einen relativ kleinen Posten (44 Mitglieder) und Betrag (220€ mehr) handelt. Ich finde gegen die Erhöhung sprechen mehrere Gründe: Weil man die von den vollzahlenden Mitgliedern gewünschten Beitragserhöhungen durchführt, muss man (sollte man mMn) daraus nicht ableiten dass die Umstände für einen ermäßigten Beitrag sich verändert haben. Der ermäßigte Beitrag ist ein symbolischer Beitrag der Teilhabe ermöglichen soll, die symbolische Geste den Beitrag jetzt zu erhöhen, weil alles erhöht wird finde ich nicht nachvollziehbar und auch nicht richtig. Die Mehreinnahmen wären auch rein symbolisch (220€), ich glaube darauf können und sollten wir verzichten. 10€ ist ne gute und runde Zahl die nicht abschreckt.

Antrag 06-Ä02 (angenommen)

 Normaltarif: 60 €

 reduzierter Tarif: 15 €

 Stufe J0: 500 €

 Stufe J1: 250 € -> 500 €

 Stufe J2: 750 € -> 1500 €

 Stufe J3: 1500 € -> 3000 €

 Stufe J4: 2500 € -> 5000 €

Begründung

Beträge gemäss dem Antrag der Firmengruppe an der MV vom März.

Antrag 06-Ä03 ([…], zurückgenommen)

Normaltarif: 60 €

 reduzierter Tarif: 10 €

 Stufe J0: 500 €

 Stufe J1: 250 €

 Stufe J2: 750 €

 Stufe J3: 1500 €

 Stufe J4: 2500 €

Begründung

Der reduzierte Tarif sollte ein symbolischer Betrag sein.

Änderungsantrag 06-Ä04 (Jens Fitzke, zurückgezogen)

Normaltarif: 60 €

 reduzierter Tarif: 150 €

 Stufe J0: 500 €

 Stufe J1: 250 €

 Stufe J2: 750 €

 Stufe J3: 1500 €

 Stufe J4: 2500 €

Begründung

wie diskutiert

Äanderungsantrag 06-Ä05 ([…], abgelehnt)

Normaltarif: 60 €

 reduzierter Tarif: 12 €

 Stufe J0: 500 €

 Stufe J1: 250 €

 Stufe J2: 750 €

 Stufe J3: 1500 €

 Stufe J4: 2500 €

Begründung

bei einer Erhöhung von 10 auf 12 € im ermäßigten Tarif und 40 auf 60 € im normalen Tarif werden die Mehrbelastungen durch entstandene Inflation gerechter verteilt. so ist der normale Tarif jetzt nicht mehr das 4-fache des ermäßigten, sondern das 5-fache. eine Erhöhung um 2€ empfinde ich als zumutbar, wenn anderen Mitgliedern im gleichen Atemzug eine Erhöhung um 20€ zugemutet wird. außerdem kann so auch das Marketing verbessert werden, da man mit nur 1€ pro Monat schon Mitglied werden kann -> leicht nachvollziehbare Zahlen, die auf den Monat gebrochen werden können und auch für den Laien verständlich machen, wer die eigentliche Last trägt (1€ im Monat für ermäßigt, 5€ im Monat für normal -> 1 : 5)