Diese Beitragsordnung für den FOSSGIS e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung am 22.06.2026 beschlossen. Sie tritt am 1.1.2027 in Kraft.
Nach §4 der Satzung können natürliche und juristische Personen Mitglied des FOSSGIS e. V. werden. Diese Beitragsordnung regelt gemäß §5, welche Beiträge für die Mitglieder anfallen.
Beiträge werden immer für ein volles Kalenderjahr erhoben, unabhängig davon, wann der Eintritt oder Austritt des Mitglieds erfolgt. Bei Eintritten im Dezember werden für das Eintrittsjahr keine Beiträge fällig.
Mitgliedsbeiträge sind nach Rechnungsstellung durch den Verein fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beginn des Jahres, für welches der Beitrag erhoben wird. Bei Neumitgliedern erfolgt die Rechnungsstellung für das erste Mitgliedsjahr innerhalb eines halben Jahres nach Eintritt.
Natürliche Personen bezahlen im Normaltarif 60 EUR pro Jahr. Der ermäßigte Tarif beträgt 15 EUR.
Das Mitglied entscheidet eigenverantwortlich darüber, ob seine finanzielle Situation einen reduzierten Mitgliedsbeitrag erfordert. Hierzu reicht eine formlose Mitteilung an den Vorstand.
Für juristische Personen ist die Beitragshöhe in der Regel abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden umgerechnet auf Vollzeitäquivalente (VZÄ). Aus der Anzahl der VZÄ ergibt sich dann die Beitragsstufe:
Stufe J1: bis zu 5 VZÄ: 500 EUR
Stufe J2: bis zu 15 VZÄ: 1.500 EUR
Stufe J3: bis zu 30 VZÄ: 3.000 EUR
Stufe J4: mehr als 30 VZÄ: 5.000 EUR
Änderungen an der Anzahl der Mitarbeitenden, welche Auswirkungen auf die Beitragsstufe haben, müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden. Ab dem folgenden Jahr wird der Beitrag gemäß der neuen Stufe berechnet.
Für die VZÄ zählen alle abhängig beschäftigten, weisungsgebundenen Mitarbeitenden, nicht jedoch freie Mitarbeitende.
Einzelunternehmen (Freelancer usw.) sollten als natürliche Personen Mitglied werden, wenn sie nicht unter die Firmenstufungen fallen wollen.
Nicht gewinnorientierte Institutionen (wie z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden oder gemeinnützig tätige Unternehmen oder Vereine) werden in Stufe J0 einsortiert, sie zahlen einen festen Beitrag von 500 EUR, der nicht von der Zahl der Mitarbeitenden abhängt.
Juristische Personen können sich in eine andere Beitragsstufe einordnen lassen, wenn für sie die Einstufung nach VZÄ eine unbillige Härte darstellen würde, z. B. weil sie sehr viele Mitarbeitende haben, die aber zu großen Teilen nicht im GIS-Bereich oder mit offenen Geodaten arbeiten oder weil sie als internationales Unternehmen noch in anderen Local Chaptern der OSGeo oder OSMF Mitglied sind. Ebenso möglich ist eine freiwillig höhere Einstufung, zum Beispiel bei umsatzstarken Unternehmen mit geringer Mitarbeiter-Zahl. Die Einstufung ist unter Angabe von Gründen beim Vorstand zu beantragen, der über die Einstufung entscheidet. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich.
Juristische Personen, die Mitglieder sind, werden mit Ihrer Einstufung im Finanzbericht an die Mitgliederversammlung aufgezählt.