Der FOSSGIS e.V. unterstützt Johannes Krögers Informationsfreiheits-Antrag auf Freigabe von Laserscandaten in Hamburg

25.05.2019 von Michael Reichert

Hamburg hat seit 2012 ein progressives Transparenzgesetz, nach welchem Behörden eine Vielzahl von Informationen, darunter auch Geodaten, veröffentlichen müssen. Zusätzlich gibt es für Bürger die Möglichkeit den Zugang zu bestimmten Informationen zu beantragen.

Als Johannes Kröger im Mai 2018 einen beeindruckenden Screenshot eines Digitalen Oberflächenmodells (Punktwolke) von Hamburg in einer Werbebroschüre des dortigen Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung sah, fragte er sich warum diese Geodaten denn nicht im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht worden waren. In einer kurzen Nachricht an den LGV über die Plattform FragDenStaat bat er um eine Zusendung der Daten.

Der LGV lehnte den Antrag ab und argumentierte, dass die Daten zu hoch aufgelöst seien, deswegen datenschutzrechtliche Belange betroffen wären und damit ein Zugang für Private nicht zu ermöglichen sei.

In einem Widerspruch gegen die Ablehnung argumentierte Johannes damit für die Veröffentlichung des DOM, dass im HmbTG explizit vorgesehen ist, wie mit Daten umzugehen ist, in denen personenbezogene oder andere, datenschutzrechtlich relevante Details enthalten sein. Solche Details wären unkenntlich zu machen beziehungsweise, wenn dies nicht möglich ist wären die nicht-betroffenen Teile der Daten zu veröffentlichen.

Trotz direkter Hinweise auf die entsprechenden Paragraphen und einer Beschreibung wie die Daten mithilfe freier Software gefiltert werden könnten, hat der LGV seine Meinung in der Sache nicht geändert und Johannes angeboten, seinen Widerspruch zurückzuziehen.

Wir denken, dass hier das HmbTG missachtet wird und wichtige Geodaten der Öffentlichkeit vorenthalten werden. In anderen Bundesländern sind DOM-Daten längst zugänglich, teilweise wie in NRW und Thüringen sogar frei.

Johannes hat mit Unterstützung des FOSSGIS e.V. seinen Widerspruch mit einer detaillierten Begründung aufrecht erhalten, so dass dieser nun von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen behandelt wird. Zusätzlich wurde der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet. Sollte auch die BSW den Widerspruch ablehnen, wird der FOSSGIS die Kosten der dann fälligen Verwaltungsgebühren, die rechtlich auf maximal 500 Euro gedeckelt sind, tragen.

Sollte es dazu kommen und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht aussichtsreich genug sein, werden die Mitglieder des Vereins über eine weitere Unterstützung zum geeigneten Zeitpunkt diskutieren.

Der gesamte Vorgang kann unter https://fragdenstaat.de/anfrage/digitales-oberflachenmodell/nachvollzogen werden.