Förderprogramm Reisekostenbeihilfe

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Der Verein ist in der glücklichen Lage, durch verschiedene Einnahmen (vor allem durch die FOSSGIS-Konferenz) Zuschüsse zu Reisekosten zu zahlen, um Leuten mit schmalem Geldbeutel die Teilnahme an seinen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Wer kann eine Förderung beantragen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Personen mit Wohnsitz im "Einzugsbereich" des FOSSGIS e.V., Deutschland, Österreich und Schweiz, die zu einer unserer Veranstaltungen kommen wollen.

Eine Mitgliedschaft im FOSSGIS e.V. ist nicht Voraussetzung.

Veranstaltungen, für die die Förderung möglich ist[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Förderfähig ist die Anreise zu

  • der jährlichen FOSSGIS-Konferenz
  • Veranstaltungen im deutschsprachigen Raum aus dem "Umfeld" des FOSSGIS e.V., z.B. Hackweekends und dergleichen

Eine Veranstaltung kann sich beim FOSSGIS in eine Liste eintragen lassen, wenn sie will, dass Teilnehmer durch dieses Programm förderbar sind. Über die Eintragung entscheidet der Vorstand. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen wird die Entscheidung nur einmal auf Widerruf getroffen. Veranstaltungen, die bereits irgendwie durch den FOSSGIS gefördert werden, entscheiden selbst, was sie mit dem Geld machen. Dabei kann eine Komponente auch die selbstorganisierte Reisekostenförderung von Teilnehmern sein. Das fällt dann nicht in dieses Programm. Veranstaltungen müssen sich entscheiden, welche Form der Förderung sie wollen, beides geht in der Regel nicht.

Vorraussetzungen für die Förderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schriftlicher Antrag, der rechtzeitig vor der Veranstaltung gestellt werden muss. Vorlauf typischweise 4 Wochen.

Der Antrag muss enthalten:

  • Name, Adresse, E-Mail, Telefon
  • Für welche Veranstaltung gilt der Antrag?
  • Welche Förderung ist gewünscht? Kosten genau darstellen.
  • Kurze Begründung warum die Förderung benötigt wird. (Informelle Darstellung der finanziellen Situation des Antragstellers. Ggf. Bescheinigungen, z.B. Immatrikulationsbescheinigung usw. als Scan vorlegen.)
  • Freitext, in dem der Antragsteller beschreibt, was er sich für sich selbst, sein Projekt, etc. von der Veranstaltung verspricht und was seine Anwesenheit der Community bringen soll. Es geht hier darum, dass der Antragsteller sich Gedanken macht und sie formuliert, um einerseits den Erfolg besser sicher stellen zu können und andererseits die Ernsthaftigkeit des Vorhabens sicherzustellen. Es geht nicht darum zu entscheiden, ob das Projekt, das er verfolgt, sinnvoll und interessant ist, solange es in unsere Grundvoraussetzungen (Open Source, etc.) passt.
  • Wie wird der Antragsteller konkret bei der Veranstaltung mithelfen. Zum Beispiel durch einen Vortrag oder als Helfer. Bei einer Förderung für die FOSSGIS-Konferenz ist das Vorraussetzung, bei anderen Veranstaltungen (z.B. Hackweekends) wird das nicht immer sinnvoll sein.

Der Antrag ist per E-Mail zu richten an reisekostenbeihilfe@fossgis.de.

Was wird gefördert?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Eintritt zur Veranstaltung. Die Veranstaltungen, wie die FOSSGIS, sind typischerweise kostenlos für Helfer usw., daher wird das in der Regel nicht nötig sein.
  • Anreise: Maximal 80% eines Bahntickets 2. Klasse innerhalb DACH. Der Beleg muss vorgelegt werden. Flüge werden grundsätzlich nicht bezahlt (Klimaschutz und wegen Schwierigkeit der Preisfindung).
  • Übernachtungen während der Veranstaltung. Max. 70 EUR pro Nacht. Der Beleg muss vorgelegt werden. Die Nacht vor Beginn bzw. nach Ende der Veranstaltung wird nur bezahlt, wenn eine Anreise noch morgens vor bzw. Abreise abends nach der Veranstaltung nicht möglich ist.

Bitte benutzen Sie, wo möglich, Sparpreise bei der Bahn, Jugendherbergen und andere preiswerte Angebote.

Wie wird über die Förderung entschieden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vorstand ernennt ein Komitee aus zwei Personen, die Anträge sichten und über die Förderung entscheiden:

  • eine Person ist aus dem Vorstand, derzeit Michael Reichert
  • eine weitere Person aus dem Verein oder Umfeld, derzeit Jakob Miksch

Dazu muss jede Veranstaltung, die an diesem Programm teilnimmt, einen Ansprechpartner benennen. Der Ansprechpartner nimmt als dritte Person an der Besprechung des Komittees teil und entscheidet mit. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.

Dem Komitee stehen max. 2000 EUR pro Jahr zur Verfügung, die auf alle Anträge verteilt werden können.

Alle Anträge werden vertraulich behandelt. Aus Gründen des Datenschutzes werden Namen, gesponsorte Beträge, usw. nicht veröffentlicht, es gibt nur am Ende des Jahres eine entsprechende Zusammenfassung.

Flexibilität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Regeln werden über die nächste Zeit an der Praxis erprobt werden müssen und dann ggf. geändert. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, die dann vom Antragsteller gesondert zu begründen sind. Das Komitee muss in diesem Fall Rücksprache mit dem Vorstand nehmen.