Förderanträge/LGV vs. Transparenzgesetz

Aus FOSSGIS Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Projekttitel: LGV vs. Transparenzgesetz

Bitte Änderungsprotokoll beachten: https://www.fossgis.de/w/index.php?title=F%C3%B6rderantr%C3%A4ge/LGV_vs._Transparenzgesetz&action=history

Was soll gefördert werden?

Ich befinde mich im Rechtsstreit mit dem Hamburger Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) und möchte mich finanziell gegen Gebühren eines möglicherweise erfolglosen Widerspruchsverfahren absichern.

https://fragdenstaat.de/anfrage/digitales-oberflachenmodell/

Dank Transparenzgesetz ist die Verwaltung in Hamburg verpflichtet "Informationen" zu veröffentlichen oder sie auf Anfrage zugänglich zu machen. Informationen sind "Aufzeichnungen", also auch Daten. "Geodaten" sind explizit im Gesetz genannt (§ 3, Absatz 1, 9.) und unterliegen der Veröffentlichungspflicht. Wir bekommen daher eine Menge schöner Daten: http://suche.transparenz.hamburg.de/?extras_registerobject_type=geodat

Zusätzlich gibt es noch das Recht auf "Information auf Antrag" (Abschnitt 2 des HmbTG). Dies gilt wohl, wenn Daten vorliegen, aber keine explizite Veröffentlichungspflicht besteht.

Dem LGV liegt ein Digitales Oberflächenmodell (Punktwolke) vor. Dieses wurde nicht veröffentlicht. Ich hatte als Privatperson über FragDenStaat eine Anfrage gestellt und war bisher erfolglos: https://fragdenstaat.de/anfrage/digitales-oberflachenmodell/

Der LGV argumentiert, dass die Daten zu hoch aufgelöst seien. Für Luftbilder wurde vor einigen Jahren deutschlandweit von den AdVs beschlossen, aus Datenschutzgründen keine Bilder mit einer Pixelauflösung besser als 20cm an Private abgeben zu können. Darauf beruft sich der LGV nun.

Zum Datenschutz sagt § 4 "Personenbezogene Daten sind bei der Veröffentlichung im Informationsregister unkenntlich zu machen". Zusätzlich sagt § 9, Absatz 3: "Soweit und solange Teile von Informationen (...) weder veröffentlicht noch auf Antrag zugänglich gemacht werden dürfen, sind die anderen Teile zu veröffentlichen oder auf Antrag zugänglich zu machen."

Ich habe auf die Pflicht zur Unkenntlichmachung bzw. teilweise Veröffentlichung hingewiesen, darauf gab es keine Reaktion.

Jede (nicht-LGV) Person mit der ich bisher über diesen Fall gesprochen habe, teilt meine Ansicht, dass der LGV diese Daten unrechtmäßig zurückhält.

Aktueller Stand

Ich habe Widerspruch gegen den negativen Bescheid des LGV eingelegt. Dieser wird nun (sofern ich meinen Widerspruch nicht zurücknehme) an die übergeordnete Behörde (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) eskaliert. Sollte auch dort entschieden werden, dass diese Daten nicht bereitzustellen sind, dann entstehen durch das "erfolglose Widerspruchsverfahren" Kosten für mich.

Die Frist für die Rücknahme war eigentlich schon vor Einreichung dieses Förderantrags abgelaufen, am 8.4.2019 erhielt ich aber eine weitere Ermunterung zur Rücknahme mit einer neuen Frist zum 30. April 2019. Ich werde den Widerspruch aufrecht erhalten, egal ob dieser Förderantrag angenommen wird.

Ich bitte mit diesem Förderantrag um die Übernahme dieser möglicherweise anfallenden Kosten durch den FOSSGIS e.V. (maximal 500€).

Weiteres Vorgehen bei erfolglosem Widerspruchsverfahren

Sollte das Widerspruchsverfahren erfolglos sein (und damit dieser Förderantrag überhaupt erst greifen) wäre als nächster Schritt eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Dies wäre mit weiteren, höheren Kosten (Anwalt, Beratung) und Risiko (Kosten bei Misserfolg) verbunden, welche ich nicht privat tragen würde. Daher müsste dies über weitere Förderung gedeckt werden. Diese läge weitaus höher.

Da zwischen einem negativen Widerspruchsbescheid und der Klagemöglichkeit eine Frist von nur 1 Monat liegt, wäre in diesem Fall kaum Zeit für eine Diskussion. Ich bitte daher darum, dass wir das möglicherweise nötige, weitere Vorgehen schon im Vorfeld, also jetzt, parallel zu diesem Förderantrag diskutieren!

Einen weiteren, "prophylaktischen" Förderantrag für die mögliche Unterstützung einer Klage werde ich dann anhand der Diskussionen vorbereiten und formulieren.

Wie soll gefördert werden? (finanziell, Sachmittel, kann die Förderung als Spende fungieren?, …)

Finanziell.

Welcher Betrag wird benötigt?

Einmalig maximal 500€.

Nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) gibt es für die Zugänglichmachung von Informationen einen maximalen Gebührensatz von 500€. Laut Gebührengesetz (GebG) wäre die maximale Gebühr beim erfolglosen Widerspruch eben dieser Betrag. Es wäre zwar unverhältnismäßig, aber möglich, dass also 500€ Gebühren erhoben werden.

Sollte mein Widerspruch erfolgreich sein, so fallen keine Gebühren an und diese Antrag wäre hinfällig.

Welchen Bezug hat das Projekt zu "Freier Software im Bereich GIS" und/oder "Freier Geodaten"?

Es geht um Daten, welche freie Geodaten sein müssten, es aber (noch) nicht sind.

Wo befindet sich das Git-/SVN-Repository des Quellcodes? Unter welcher URL kann man es klonen/auschecken?

Die Daten würden bei Erfolg verfügbar werden.

Unter welcher Lizenz steht der Quellcode?

Die Daten würden bei Erfolg vermutlich unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 stehen.

Gibt es Fristen? Wann muss entschieden werden, wann muss gezahlt werden?

Der Widerspruch läuft bereits, daher gibt es keine Frist (nur meine Nerven ;) ). Eine zügige Befassung wäre aber wünschenswert, um es abzuhaken und damit zeitnah das möglicherweise nötige, *weitere* Vorgehen (siehe oben) koordinieren zu können.

Wird die Veranstaltung/das Projekt von anderer Seite gefördert?

Nein.

Welche Konsequenzen hat eine Förderung/Nichtförderung?

Ohne Förderung würde ich die möglichen Kosten des Widerspruchsbescheid privat tragen müssen. Von einer möglicherweise nötigen, weiteren Verfolgung (Klage) würde ich dann gegebenenfalls absehen.

Welche Art von Dokumentation/Berichterstattung wird nach dem Projekt geliefert?

Ich würde das Drama nochmal umfangreich dokumentieren. Sollte es erfolgreich verlaufen, so werde ich die Daten bereitstellen, aufbereiten, beschreiben u.ä.

Ansprechpartner

Johannes Kröger hannes æt enjoys døt it

Mail an Vorstand (foerderantraege(at) f o s s g i s. de) geschickt?

Ja


Entscheidung

Der Antrag wurde am 29. April 2019 vom Vorstand unter den folgenden Auflagen angenommen:

  1. Der Widerspruch muss in Schriftform (nicht nur E-Mail/FragDenStaat.de) übermittelt werden.
  2. Der Widerspruch (aktueller Entwurf) sollte die Anleitung zur Ausdünnung der Daten in Kurzfassung enthalten und nicht nur auf die Nachricht vom 2. Dezember 2018 verweisen.

Formalitäten

Report nach dem Event

  • Bericht zum Event