Sonderbestimmungen Serverkostenförderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Motivation für diese Regelung ist, die Tatsache, das der FOSSGIs e.V. mittlerweile viele server unterhält und bezahlt, die für verschiedenste Projekte genutzt werden. Um nicht jedem Projekt direkt seinen eigenen Server zu spendieren und weil wir natürlich Resourcen schonen wollen, entstand die Frage "Wie regeln wir die Bereitstellung von gemieteter Hardware durch den FOSSIGS?"
==Warum?==
Die Motivation für diese Regelung ist, die Tatsache, das der FOSSGIS e.V. mittlerweile viele Server unterhält und bezahlt, die für verschiedenste Projekte genutzt werden. Um nicht jedem Projekt direkt seinen eigenen Server "zu spendieren" und weil wir natürlich Resourcen schonen wollen, entstand die Frage "Wie regeln wir die Bereitstellung von gemieteter Hardware durch den FOSSIGS?"


Grundsätzlich fällt die Bereitstellung von Server-Kapazitäten unter die Regelungen für [[Förderanträge]], stellen aber gewissermassen einen SOnderfall dar, da es sich i.d.R: nicht um eine einmalige Zahlung handelt.
Grundsätzlich fällt die Bereitstellung von Server-Kapazitäten unter die Regelungen für [[Förderanträge]], stellen aber gewissermassen einen Sonderfall dar, da es sich i.d.R. nicht um eine einmalige Zahlung handelt. Aus diesem Grunde wurden die unten stehenden Bedingungen aufgestellt, die der/die Antragsteller/in mit Stellung eines entsprechenden Förderantrags anerkennt.
Änderungsvorschläge sind jederzeit willkommen!


* Grundsätzlich haben die FOSSGIS Mitglieder Mitsprache bei der initialen Förder-Entscheidung, dies läuft im Rahmen der 2 wöchigen Diskussionsfrist für Förderanträge
==Bedingungen==
* Es erfolgt ein regelmäßiger "review" der Förder-Entscheidung mit ausreichend langer "Kündigungsfrist", damit im Falle einer Beendigung der Förderung das Projekt genug Zeit hat, sich Alternativen zu suchen. Dieser Review erfolgt jährlich nach Ablauf der initial eingeräumten Förderfrist (i.d.R. 12 oder 24 Monate)
* Werden Serverkosten übernommen, erfolgt ein regelmäßiger "review" der Förder-Entscheidung mit ausreichend langer "Kündigungsfrist", damit im Falle einer Beendigung der Förderung das Projekt genug Zeit hat, sich Alternativen zu suchen. Dieser Review erfolgt jährlich nach Ablauf der initial eingeräumten Förderfrist (die beträgt i.d.R. 12 oder 24 Monate)
* Teilweise mietet der FOSSGIS die Server nur an, der Betrieb läuft dann auf Vertrauensbasis durch die das Projekt betreibenden Personen. Dazu geben wir die folgenden Bedingungen vor:
* Teilweise mietet der FOSSGIS die Server nur an, der Betrieb läuft dann auf Vertrauensbasis durch die das Projekt betreibenden Personen. Dazu geben wir die folgenden Bedingungen vor:
** Mit dem Förderantrag ist klar zu definieren, welche Hardwarekapazitäten benötigt werden, ob es ein eigener dezidierter Server sein muß etc. Dieses ist zu begründen.
** Mit dem Förderantrag ist klar zu definieren, welche Hardwarekapazitäten benötigt werden, ob es ein eigener dezidierter Server sein muß etc. Diese Definition sollte begründet werden.
** Die betriebenden Personen gewähren dem FOSSGIS root-Rechte auf dem System (die der FOSSGIS nur im Notfall nutzen wird).
** Die betreibenden Personen gewähren dem FOSSGIS root-Rechte auf dem System (die der FOSSGIS nur im Notfall nutzen wird).
** Die betriebenden Personen tragen dafür Sorge, dass die wesentlichen Admin-Informationen zum Server geeignet dokumentiert sind (z.B. OSM-Wiki, oder Unterseite im Github o.ä.), so dass Dritte den Server auch dann betreiben könnten, wenn die betreibende Person ausscheidet.
** Die betreibenden Personen tragen dafür Sorge, dass die wesentlichen Admin-Informationen zum Server geeignet dokumentiert sind (z.B. OSM-Wiki, oder Unterseite im Github o.ä.), so dass Dritte den Server auch dann betreiben könnten, wenn die betreibende Person ausscheidet.
** Der/die Betrieber verpflichten sich nach Bestem Wissen und Gewissen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (und up-to-date zu halten), die dem Schutz des Servers dienen und dem Mißbrauch (Versand von Spam, Flooding, Versuche für die Übernahme weiterer Server, Angebot von illegalen und urheberrechtgeschützten Inhalten, etc.) entgegenwirken. Diese sind ebenfalls zu dokumentieren.
** Der/die Betrieber verpflichten sich nach Bestem Wissen und Gewissen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (und up-to-date zu halten), die dem Schutz des Servers dienen und dem Missbrauch (Versand von Spam, Flooding, Versuche für die Übernahme weiterer Server, Angebot von illegalen und urheberrechtgeschützten Inhalten, etc.) entgegenwirken. Diese sind ebenfalls zu dokumentieren.
** Alle Personen, die einen Unix-Account auf dem Rechner nutzen, müssen dem FOSSGIS mit Namen und Anschrift bekannt sein, diese Informationen werden vom FOSSGIS vertraulich behandelt.
** Alle Personen, die einen Unix-Account auf dem Rechner nutzen, müssen dem FOSSGIS mit Namen und Anschrift bekannt sein, diese Informationen werden vom FOSSGIS vertraulich behandelt und nur im Notfall benutzt.
** Nach Möglichkeit soll Dritten aus der FOSSGIS/OSM-Community, Zugriff auf den Server/Services/Datenbank eingeräumt werden. Allerdings obliegt dem Projekt die Entscheidung, ob dieser Zugriff machbar ist oder ob er den Betrieb der für das Projekt benötigten Software zu sehr beeinträchtigt werden würde. Ggf. könnte ein solches Ansinnen auch zu einem Server-Upgrade führen, wenn sich auf die Weise später mehrere Projekte finden, die gemeinsam einen Server nutzen.
** Nach Möglichkeit soll Dritten aus der FOSSGIS/OSM-Community, Zugriff auf den Server/Services/Datenbank eingeräumt werden. Allerdings obliegt dem Projekt die Entscheidung, ob dieser Zugriff machbar ist oder ob er den Betrieb der für das Projekt benötigten Software zu sehr beeinträchtigt werden würde. Ggf. könnte ein solches Ansinnen auch zu einem Server-Upgrade führen, wenn sich auf die Weise später mehrere Projekte finden, die gemeinsam einen Server nutzen.

Version vom 25. Januar 2017, 07:34 Uhr

Warum?

Die Motivation für diese Regelung ist, die Tatsache, das der FOSSGIS e.V. mittlerweile viele Server unterhält und bezahlt, die für verschiedenste Projekte genutzt werden. Um nicht jedem Projekt direkt seinen eigenen Server "zu spendieren" und weil wir natürlich Resourcen schonen wollen, entstand die Frage "Wie regeln wir die Bereitstellung von gemieteter Hardware durch den FOSSIGS?"

Grundsätzlich fällt die Bereitstellung von Server-Kapazitäten unter die Regelungen für Förderanträge, stellen aber gewissermassen einen Sonderfall dar, da es sich i.d.R. nicht um eine einmalige Zahlung handelt. Aus diesem Grunde wurden die unten stehenden Bedingungen aufgestellt, die der/die Antragsteller/in mit Stellung eines entsprechenden Förderantrags anerkennt. Änderungsvorschläge sind jederzeit willkommen!

Bedingungen

  • Werden Serverkosten übernommen, erfolgt ein regelmäßiger "review" der Förder-Entscheidung mit ausreichend langer "Kündigungsfrist", damit im Falle einer Beendigung der Förderung das Projekt genug Zeit hat, sich Alternativen zu suchen. Dieser Review erfolgt jährlich nach Ablauf der initial eingeräumten Förderfrist (die beträgt i.d.R. 12 oder 24 Monate)
  • Teilweise mietet der FOSSGIS die Server nur an, der Betrieb läuft dann auf Vertrauensbasis durch die das Projekt betreibenden Personen. Dazu geben wir die folgenden Bedingungen vor:
    • Mit dem Förderantrag ist klar zu definieren, welche Hardwarekapazitäten benötigt werden, ob es ein eigener dezidierter Server sein muß etc. Diese Definition sollte begründet werden.
    • Die betreibenden Personen gewähren dem FOSSGIS root-Rechte auf dem System (die der FOSSGIS nur im Notfall nutzen wird).
    • Die betreibenden Personen tragen dafür Sorge, dass die wesentlichen Admin-Informationen zum Server geeignet dokumentiert sind (z.B. OSM-Wiki, oder Unterseite im Github o.ä.), so dass Dritte den Server auch dann betreiben könnten, wenn die betreibende Person ausscheidet.
    • Der/die Betrieber verpflichten sich nach Bestem Wissen und Gewissen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (und up-to-date zu halten), die dem Schutz des Servers dienen und dem Missbrauch (Versand von Spam, Flooding, Versuche für die Übernahme weiterer Server, Angebot von illegalen und urheberrechtgeschützten Inhalten, etc.) entgegenwirken. Diese sind ebenfalls zu dokumentieren.
    • Alle Personen, die einen Unix-Account auf dem Rechner nutzen, müssen dem FOSSGIS mit Namen und Anschrift bekannt sein, diese Informationen werden vom FOSSGIS vertraulich behandelt und nur im Notfall benutzt.
    • Nach Möglichkeit soll Dritten aus der FOSSGIS/OSM-Community, Zugriff auf den Server/Services/Datenbank eingeräumt werden. Allerdings obliegt dem Projekt die Entscheidung, ob dieser Zugriff machbar ist oder ob er den Betrieb der für das Projekt benötigten Software zu sehr beeinträchtigt werden würde. Ggf. könnte ein solches Ansinnen auch zu einem Server-Upgrade führen, wenn sich auf die Weise später mehrere Projekte finden, die gemeinsam einen Server nutzen.