Mitgliederversammlung 2013

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die Migliederversammlung 2013 findet im Rahmen des Arbeitstreffen_2013 statt

Einladung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

EINLADUNG

zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 des FOSSGIS e.V.

am Samstag, den 04. Mai 2013; ab 14:00 Uhr

in der Villa Vogelsang (Linuxhotel), Essen-Horst


Hiermit laden wir zur ordentlichen Mitgliederversammlung des FOSSGIS e.V. ein. Sie findet am 04. Mai 2013 ab 14:00 Uhr in der Villa Vogelsang, Essen-Horst [1], am 2. Tag des 2. Zukunftsworkshops [2] des FOSSGIS e.V. statt. Sollten Sie verhindert sein, haben Sie gemäß Satzung die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht auf ein anderes Vereinsmitglied zu übertragen. Diese Übertragung muss dem Vorstand des Vereins bis vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitgeteilt werden. Genaueres siehe Satzung [3]. Anbei finden Sie eine vorläufige Tagesordnung. Sie haben bis zum Beginn der Versammlung die Möglichkeit, Anträge an die Mitgliederversammlung einzureichen. Diese Anträge werden dann unter TOP 7 (Satzungsänderungsanträge) bzw. TOP 8 (Allgemeine Anträge) behandelt werden. Der Vorstand empfiehlt jedoch Anträge an die Mitgliederversammlung den Mitgliedern mit zeitlichem Vorlauf über die Kommunikationsmedien des Vereins (Mailingliste) bekannt zu machen, um eine intensive Auseinandersetzung mit den Anträgen zu ermöglichen.

[1] http://www.linuxhotel.de

[2] http://www.fossgis.de/wiki/Arbeitstreffen_2013

[3] http://www.fossgis.de/verein_satzung.html

Tagesordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 des FOSSGIS e.V. am Samstag, den 04. Mai 2013:

  • TOP 1 Begrüßung der Anwesenden, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokoll_der_Jahreshauptversammlung_2012 und der Tagesordnung
  • TOP 2 Bericht des Vorstandes
  • TOP 3 Bericht des Kassenführers zum Geschäftsjahr 2012
  • TOP 4 Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 5 Entlastung des Vorstandes
  • TOP 6 Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
  • TOP 7 Satzungsänderungsanträge
  • TOP 8 Allgemeine Anträge
  • TOP 9 Berichte aus den Arbeitsgruppen
  • TOP 10 Termine
  • TOP 11 Verschiedenes

Anträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemeine Anträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Satzungsänderungsanträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hallo,
ich stelle eine Änderung der Satzung zur Fristverkürzung der
Stimmrechtsübertragung von einer Woche auf einen Tag.

Begründung:
Digitale online Kommunikation ist praktisch nicht mehr zeitverzögert.
Aus diesem Grund scheint eine Frist von einer Woche vor der
Stimmrechtsübergabe nicht mehr zeitgemäß.

Viele Grüße,
Arnulf
  • S7 Erlass der erneuten Bestätigung nach Satzungsänderung
Hallo,

zur nächsten Mitgliederversammlung des FOSSGIS e.V. stelle ich hiermit den Antrag das Satzungsänderungen 
nicht durch eine zweite Mitgliederversammlung bestätigt werden müssen. Zur Änderung der Satzung:

Alte Fassung:

§9 Mitgliederversammlung
... Satzungsänderungen müssen von einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden, 
sie müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung durch 
einfache Mehrheit bestätigt werden und treten dann in Kraft. 

Neue Fassung
§9 Mitgliederversammlung
... Die Mitgliederversammlung beschließt Satzungsänderungen mit einer 2/3 Mehrheit. 
Die Satzungsänderungen müssen im Wortlaut vor der Einladung zur Mitgliederversammlung 
dem Vorstand bekannt gegeben werden. Der Vorstand verschickt alle Satzungsänderungsanträge 
mit der Einladung zur Mitgliederversammlung.

Begründung:
Das nochmalige Bestätigen durch eine einfache Mehrheit verzögert den Prozess der Satzungsänderung 
und hat meiner Meinung nach keine sinnvolle Wirkung. Nur einen Nachteil:
Auf Satzungsänderungen muss derzeit über ein Jahr gewartet werden.

Viele Grüße
Dominik Helle
  • S8 Begrenzung Stimmrechtsübertragung
Hallo,
als weiteren Antrag (separat, damit sie unabhängig sind, falls einer
nicht durchkommt) beantrage ich, dass einem anwesenden Mitglied
maximal 3 Stimmen übertragen werden können (bisher 1).

Begründung:
Die oft sehr niedrige Teilnehmerzahl (dieses Jahr voraussichtlich 7)
ermöglicht es nur einem kleinen Prozentsatz der Mitgleider ihre Stimme
zu übertragen. Das Limit an sich ist durchaus sinnvoll damit es nicht
zu Verzerrungen kommt, aber 3 Stimmen ist immer noch weit unter der
notwendigen Zahl, die zur Beschlussfähigkeit erforderlich ist (7
Stimmen).

Viele Grüße,
Arnulf