Mitgliederversammlung 2013: Unterschied zwischen den Versionen

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Viele Grüße,
Viele Grüße,
Arnulf
Arnulf
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* S7 Erlass der erneuten Bestätigung nach Satzungsänderung
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Hallo,
zur nächsten Mitgliederversammlung des FOSSGIS e.V. stelle ich hiermit den Antrag das Satzungsänderungen
nicht durch eine zweite Mitgliederversammlung bestätigt werden müssen. Zur Änderung der Satzung:
Alte Fassung:
§9 Mitgliederversammlung
... Satzungsänderungen müssen von einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden,
sie müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung durch
einfache Mehrheit bestätigt werden und treten dann in Kraft.
Neue Fassung
§9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt Änderungen dieser Satzung
mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Begründung:
Das nochmalige Bestätigen durch eine einfache Mehrheit verzögert den Prozess der Satzungsänderung
und hat meiner Meinung nach keine sinnvolle Wirkung. Nur einen Nachteil:
Auf Satzungsänderungen muss derzeit über ein Jahr gewartet werden.
Viele Grüße
Dominik Helle
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Version vom 30. April 2013, 11:48 Uhr

die Migliederversammlung 2013 findet im Rahmen des Arbeitstreffen_2013 statt

Einladung

EINLADUNG

zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 des FOSSGIS e.V.

am Samstag, den 04. Mai 2013; ab 14:00 Uhr

in der Villa Vogelsang (Linuxhotel), Essen-Horst


Hiermit laden wir zur ordentlichen Mitgliederversammlung des FOSSGIS e.V. ein. Sie findet am 04. Mai 2013 ab 14:00 Uhr in der Villa Vogelsang, Essen-Horst [1], am 2. Tag des 2. Zukunftsworkshops [2] des FOSSGIS e.V. statt. Sollten Sie verhindert sein, haben Sie gemäß Satzung die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht auf ein anderes Vereinsmitglied zu übertragen. Diese Übertragung muss dem Vorstand des Vereins bis vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitgeteilt werden. Genaueres siehe Satzung [3]. Anbei finden Sie eine vorläufige Tagesordnung. Sie haben bis zum Beginn der Versammlung die Möglichkeit, Anträge an die Mitgliederversammlung einzureichen. Diese Anträge werden dann unter TOP 7 (Satzungsänderungsanträge) bzw. TOP 8 (Allgemeine Anträge) behandelt werden. Der Vorstand empfiehlt jedoch Anträge an die Mitgliederversammlung den Mitgliedern mit zeitlichem Vorlauf über die Kommunikationsmedien des Vereins (Mailingliste) bekannt zu machen, um eine intensive Auseinandersetzung mit den Anträgen zu ermöglichen.

[1] http://www.linuxhotel.de

[2] http://www.fossgis.de/wiki/Arbeitstreffen_2013

[3] http://www.fossgis.de/verein_satzung.html

Tagesordnung

Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 des FOSSGIS e.V. am Samstag, den 04. Mai 2013:

  • TOP 1 Begrüßung der Anwesenden, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokoll_der_Jahreshauptversammlung_2012 und der Tagesordnung
  • TOP 2 Bericht des Vorstandes
  • TOP 3 Bericht des Kassenführers zum Geschäftsjahr 2012
  • TOP 4 Bericht des Kassenprüfers
  • TOP 5 Entlastung des Vorstandes
  • TOP 6 Neuwahl des Vorstandes
  • TOP 7 Satzungsänderungsanträge
  • TOP 8 Allgemeine Anträge
  • TOP 9 Berichte aus den Arbeitsgruppen
  • TOP 10 Termine
  • TOP 11 Verschiedenes

Anträge

Allgemeine Anträge

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Satzungsänderungsanträge

Hallo,
ich stelle eine Änderung der Satzung zur Fristverkürzung der
Stimmrechtsübertragung von einer Woche auf einen Tag.

Begründung:
Digitale online Kommunikation ist praktisch nicht mehr zeitverzögert.
Aus diesem Grund scheint eine Frist von einer Woche vor der
Stimmrechtsübergabe nicht mehr zeitgemäß.

Viele Grüße,
Arnulf
  • S7 Erlass der erneuten Bestätigung nach Satzungsänderung
Hallo,

zur nächsten Mitgliederversammlung des FOSSGIS e.V. stelle ich hiermit den Antrag das Satzungsänderungen 
nicht durch eine zweite Mitgliederversammlung bestätigt werden müssen. Zur Änderung der Satzung:

Alte Fassung:

§9 Mitgliederversammlung
... Satzungsänderungen müssen von einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden, 
sie müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung durch 
einfache Mehrheit bestätigt werden und treten dann in Kraft. 

Neue Fassung
§9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt Änderungen dieser Satzung 
mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Begründung:
Das nochmalige Bestätigen durch eine einfache Mehrheit verzögert den Prozess der Satzungsänderung 
und hat meiner Meinung nach keine sinnvolle Wirkung. Nur einen Nachteil:
Auf Satzungsänderungen muss derzeit über ein Jahr gewartet werden.

Viele Grüße
Dominik Helle